Da unsere Petition zur Novellierung des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) mit 5.676 Mitzeichnenden die erforderliche Mindestanzahl von 5.000 Mitzeichnenden deutlich überschritt und somit erfolgreich ist, wurden wir am 24. Mai 2023 mit unseren Petitionsanliegen vom Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtags angehört. Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz waren zu dieser Anhörung ebenfalls geladen.
Wir nutzten die Anhörung, um unsere Petitionsforderungen zur Verankerung des Klimaschutzes als kommunale Pflichtaufgabe noch einmal zu erläutern. Dazu hatten wir den Ausschussmitgliedern vorab ein schriftliches Statement als Handout vorgelegt. In der mündlichen Anhörung am 24. Mai 2023 betonten wir ergänzend, warum unsere Petitionsforderungen bereits in den aktuellen Prozess zur Novellierung des NKlimaG einbezogen werden müssen. Wir forderten zudem, auch zivilgesellschaftliche Organisationen wie uns in den Novellierungsprozess beratend hinzuzuziehen.
Jetzt ist das Land Niedersachsen gefordert, zu handeln und als Vorreiter Klimaschutz- und Energieland Nr. 1 zu werden und zu bleiben! Es muss ein politisches Signal des Landtags für langfristige Planungssicherheit für die Umsetzung von Klimaschutz gesetzt werden. Klimaschutz als Pflichtaufgabe sorgt für mehr Klarheit bezüglich der Aufgabenfelder, Ziele und Ressourcen der Kommunen sowie über die Zuständigkeiten zwischen Land und Kommunen. Diese Klarheit muss durch eine Novellierung des Niedersächsischen Klimagesetzes, also eine Ergänzung des bestehenden Gesetzes, geschaffen werden. Und zwar JETZT! Denn die Zeit drängt.