Das Land Niedersachsen beschließt am 11.12.2023 die Novellierung des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG). Das Gesetz ist ambitioniert, klar ist dennoch: Es müssen jetzt pragmatische Lösungen gefunden werden, um Klimaschutz in den Kommunen vor Ort umzusetzen.
Dazu bedarf es der gesetzlichen Verankerung von kommunalem Klimaschutz durch i) mehr Personal, ii) schnelle, unbürokratische Finanzierungsmittel und iii) weitere kommunale Pflichtaufgaben für den Klimaschutz (sog. Einzelpflichtaufgaben) – das ist u.a. das Ergebnis der Konferenz “Klimaschutz und Klimaanpassung in Kommunen verankern” des Klima-Bündnis Deutschland und des Konvents der Bürgermeister für Klima und Energie Europa, die am 7. Dezember 2023 im Europäischen Haus in Berlin stattfand (vgl. hier).
“Wir begrüßen, dass die Personalstellen des kommunalen Klimaschutzmanagements verstetigt und der Fokus nun auf die Umsetzung von konkreten Maßnahmen gelenkt werden soll – das allein wird aber nicht ausreichen, um die niedersächsischen Kommunen zu einem effektiven Klimaschutz zu verhelfen.”
Peter Eckhoff, NiedersachsenZero, zur Änderung des NKlimaG
Seit über einem Jahr fordert NiedersachsenZero daher, Klimaschutz zur kommunalen Pflichtaufgabe zu machen. Bisher ist Klimaschutz nur eine freiwillige kommunale Aufgabe, die daher in der aktuellen Haushaltslage der niedersächsischen Kommunen nicht die zur Bewältigung der Klimakrise nötige Bedeutung erhält. Denn für Klimaschutzmaßnahmen stehen den Kommunen vor Ort in der Regel nur wenige und damit nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung.
“Gerade in diesen herausfordernden Zeiten ist es unabdingbar, den Blick in die Zukunft nicht zu verlieren und Klimaschutz als Priorität gesetzlich zu verankern.“
Leon Schomburg, Niedersachsenzero
Dafür benötigen die Kommunen in erster Linie einen ausreichenden finanziellen Spielraum. Ein Klima-Budget des Landes Niedersachsen könnte laut NiedersachsenZero helfen, effektive Klimaschutzmaßnahmen in den Kommunen anzustoßen, und sorgt gleichzeitig, möglichst unbürokratisch, für deren Finanzierungssicherheit. Eine solche langfristige Aufstellung der Finanzierung sorgt für mehr Planbarkeit für alle beteiligten Akteure. Ein solches Klima-Budget schlägt auch der Deutsche Städtetag vor (vgl. hier).
Die Landesregierung beschließt im NKlimaG auch die Einsetzung eines Klimarats, bestehend aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Der Klimarat soll jährlich evaluieren, ob das Land Niedersachsen die eigenen Klimaziele erreicht und weitere Maßnahmen vorschlagen, falls dies nicht der Fall ist. NiedersachsenZerobegrüßt die Einrichtung des Klimarats und unterstützt den Vorschlag, neben der Wissenschaft auch zufällig ausgeloste repräsentative Bürger*innen aus der Zivilgesellschaft zu beteiligen.
“Niedersachsen hat jetzt die Chance, ambitionierten Klimaschutz auf eine breite Legitimationsbasis zu stellen und mit der Einbindung von Bürger*innen auch schwierige Entscheidungen zu erleichtern . Expert*innenräte im Bund oder in Baden-Württemberg zeigen, dass eine Begleitung durch die Wissenschaft alleine nicht ausreicht.”
Karla Bauszus, NiedersachsenZero
Die Einrichtung eines Klimarats ist das Ergebnis einer außergerichtlichen Einigung zwischen der Deutschen Umwelthilfe und der Landesregierung. Die Umwelthilfe hatte gegen das NKlimaG geklagt und behält sich weiterhin vor, den Rechtsstreit fortzusetzen (vgl. hier).
“Klimaschutz muss eine Kommune nicht immer viel Geld kosten.”
Peter Eckhoff, NiedersachsenZero
Wir regen daher an, öffentliche Aufträge nur bei Erfüllung von Klimaschutzkriterien zu vergeben und auch die eigenen Verwaltungsaufgaben unter verbindliche Klimaschutzvorgaben zu stellen.
Pressemitteilung NiedersachsenZero vom 11.12.2023: „Klimaschutz jetzt umsetzen – NiedersachsenZero fordert Klima-Budget für Kommunen“